Betriebsgesellschaft in eigenem Namen oder Managementgesellschaft?

Rani Van Lysebeth
Handels – und Rechtsberatung

Eine neugegründete Betriebsgesellschaft bildet häufig die Basis für gemeinsame Aktivitäten von Unternehmern, die ihrerseits meist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden abgekürzt GmbH) als Managementgesellschaft betreiben.

Grob gesehen sind zwei Szenarios möglich. Die Betriebsgesellschaft besteht „neben“ den bestehenden GmbHs, und die Privatpersonen sind die Aktionäre. Oder die Gesellschaft ist von den GmbHs abhängig, und diese halten die Aktien. Gemeinsam mit Ihrem Buchprüfer wählen Sie das ideale Szenario unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten.

1. Prozentsatz der Aktien

Wenn die Aktien an Ihrer Betriebsgesellschaft zu mehr als 50% von einer oder mehreren Gesellschaften gehalten werden, zahlen Sie im Prinzip den Standardsteuersatz für die Gesellschaftssteuer: 25% seit 2020. Die Betriebsgesellschaft ist dann mit anderen Worten eine so genannte Tochtergesellschaft, die nicht mehr in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes von 20% auf den Sockelbetrag von 100.000 Euro kommen kann.

In dem Fall riskieren Sie überdies, dass Ihre eigene Managementgesellschaft den ermäßigten Steuersatz nicht mehr nutzen kann. Dieser Fall tritt ein, wenn der Wert der von der Gesellschaft gehaltenen Aktien mehr als 50% des neuangesetzten Wertes des eingezahlten steuerlichen Kapitals (oder dieses Kapital zuzüglich der besteuerten Rücklagen und der gebuchten Wertzuwächse) beträgt. Es gilt jedoch eine Ausnahme für Beteiligungen über 75%. 

2. Auszahlung von Dividenden

Wollen Sie mit der Zeit Dividenden mit Ihrer Betriebsgesellschaft auszahlen? Dann spielt ein zusätzlicher Faktor eine Rolle. Dividenden an natürliche Personen unterliegen standardmäßig einem Mobiliensteuervorabzug von 30%. Es gelten jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, etwa die Liquidationsrücklagen.

Werden die Aktien von den Gesellschaften selbst gehalten, dann spielt der Mobiliensteuervorabzug eine geringere Rolle. Es gilt eine Befreiung, wenn Ihre Gesellschaft während einer ununterbrochenen Frist von mindestens einem Jahr mindestens 10% der das Kapital repräsentierenden Aktien besitzt.

3. Steuer auf Wertzuwächse nach Verkauf

Halten Sie die Aktien auf Ihren eigenen Namen und verkaufen Sie sie später, dann zahlen Sie nach der heutigen Gesetzeslage darauf keine Steuern, wenn die Transaktion im Zuge der normalen Verwaltung des Privatvermögens stattfindet. 

Wenn Ihre Gesellschaft die Aktien hält und später verkauft, dann wird der eventuelle Wertzuwachs nur dann befreit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Zusammenfassung: Die interessanteste Aktionärsstruktur hängt von Ihrer finanziellen Situation und von Ihren Zukunftsplänen ab. Erwägen Sie, eine Betriebsgesellschaft zu gründen, wenden Sie sich dann gleich an einen SBB-Berater in Ihrer Nähe. Gemeinsam sehen wir uns an, welche Option für Sie die geeignetste ist.