Ihrer Gesellschaft Geld leihen: Was sind die steuerlichen Folgen?

Rani Van Lysebeth
Steuerberatung

Natürlich haben Sie gute Gründe für Ihren Kredit und werden Sie Ihren Kredit nicht kostenlos gewähren. Wie viel Zinsen Sie von Ihrer Gesellschaft verlangen können, hängt jedoch von einigen Parametern ab: die finanzielle Lage Ihres Unternehmens, gegebenenfalls die Nachrangigkeit des Kredits usw.

Zinseinnahmen oder Dividenden?

Von Ihnen eingenommene Zinsen sind mit 30% besteuerte Kapitalerträge. In der Regel wird die Steuer von Ihrer Gesellschaft mit dem so genannten Mobiliensteuervorabzug einbehalten. Er hat „befreiende“ Wirkung: Sie brauchen die Zinsen nicht mehr in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben. Für Ihre Gesellschaft sind die Zinszahlungen abzugsfähige Kosten.

Diese Vorteile entfallen jedoch teilweise, wenn das Finanzamt Ihre Zinseinnahmen als Dividenden „neuqualifiziert“. Auch darauf beträgt der Mobiliensteuervorabzug 30%, aber Dividenden sind keine abzugsfähigen Werbungskosten. In diesem Fall wird Ihr Unternehmen also mehr Gesellschaftssteuer zahlen müssen.

Wann findet eine Neuqualifizierung statt?

Eine Neuqualifizierung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Erstens muss der Kredit von Ihnen als Aktionär, Gesellschafter oder Unternehmensleiter der ersten Kategorie (Verwalter oder Geschäftsführer) oder Ihrem Ehegatten, gesetzlich zusammenwohnenden Partner oder minderjährigen Kind gewährt werden. Außerdem muss es sich um einen „übertriebenen“ Kredit oder Zinssatz handeln. Das ist in zwei Fällen möglich:

  1. Der erhobene Zinssatz überschreitet die am Markt gängigen Zinssätze.
  2. Der Gesamtkreditbetrag ist höher als die Summe des steuerlich eingezahlten Kapitals zum Ende des Geschäftsjahrs und der besteuerten Rücklagen zu Beginn des Geschäftsjahrs.

 

Achtung!

Die Obergrenzen gelten für alle Forderungen an die Gesellschaft. Sie sind nicht (mehr) auf Vorschüsse oder Kredite beschränkt. Wenn Sie Ihrer Gesellschaft zum Beispiel etwas mit Zahlungsaufschub verkaufen, dann müssen Sie diese Obergrenze auch für diese offenstehende Forderung einhalten.

 

Neudefinition des Marktzinssatzes

Seit 2020 gibt es eine neue Definition des Marktzinssatzes für Zinsen auf Nichthypothekarkredite ohne festgelegte Laufzeit (unter Ausschluss bestimmter Zinszahlungen zwischen verbundenen Unternehmen). Der Marktzinssatz ist gleich dem um 2,5% erhöhten belgischen MFI-Zinssatz im November des vorhergehenden Jahres. Der Marktzinssatz beträgt so 4,07% für das Jahr 2021.

Für andere Kredite gilt unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Gesellschaft, der Laufzeit des Kredits, der Sicherheiten usw. weiterhin die frühere Definition, nämlich der Zinssatz, den man für einen ähnlichen Terminkredit bei einem unabhängigen Kreditinstitut zahlen müsste.

Ein Beispiel: Neuqualifizierung in Teilen

Ihre Gesellschaft hat zu Beginn des Geschäftsjahrs 8.000 € an besteuerten Rücklagen und am Ende des Geschäftsjahrs ein tatsächlich eingezahltes Kapital von 24.000 €. Als Aktionär oder Gesellschafter gewähren Sie einen Kontokorrentvorschuss von 48.000 € zu einem Zinssatz von 4,07%. Diese Zinsen sind gleich dem gesetzlich festgelegten Marktzins für das Jahr 2021.

  • Erste Obergrenze: OK, keine Neuqualifizierung.
  • Zweite Obergrenze: (48.000 € - 32.000 €) x 4,07% Marktzinssatz = 651,20 € über dem gesamten Kreditbetrag. 
  • Insgesamt: 651,20 € an Zinsen werden zu einer Dividende neuqualifiziert.

 

Sonderfall: mehrere Betriebsleiter verleihen Geld

Leihen mehrere Betriebsleiter der Gesellschaft Geld, dann wird die Summe aller Vorschüsse für die zweite Obergrenze herangezogen. Ein Beispiel: Ihre Gesellschaft hat zu Beginn des Geschäftsjahrs 14.000 € an besteuerten Rücklagen und am Ende des Geschäftsjahrs ein tatsächlich eingezahltes Kapital von 24.000 €. Aktionär oder Gesellschafter A gewährt einen Vorschuss von 26.000 € und Aktionär oder Gesellschafter B einen Vorschuss von 20.000 € zu einem Zinssatz von 4%. Dieser Zinssatz liegt unter dem Marktzinssatz von 4,07% für das Jahr 2021.

  • Erste Obergrenze: OK, keine Neuqualifizierung.
  • Zweite Obergrenze: (46.000 € - 38.000 €) x 4% Marktzinssatz = 320 € an Zinsen werden als Dividende neuqualifiziert. Diese Dividende wird dann proportional auf die Kreditgeber verteilt.

Dieser Teil der Zinsen, der als Dividende neuqualifiziert wird, beträgt also 320 € und ist kein abzugsfähiger Kostenpunkt für die Gesellschaft. Die Neuqualifizierung hat also zur Folge, dass Ihre Gesellschaft mehr Gesellschaftssteuer wird zahlen müssen.

 

Benötigt Ihr Unternehmen zusätzliches Kapital und erwägen Sie einen Kredit? Gehen Sie kein Risiko ein und ziehen Sie einen SBB-Berater hinzu. Wir helfen Ihnen gern weiter.